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DSGVO-Einwilligungs-Checkbox

Eine DSGVO-Einwilligungs-Checkbox ist ein nicht vorausgewähltes, granulares Formularelement, mit dem ein Besucher vor dem Absenden eines Lead-Formulars einem klar definierten Verarbeitungs- oder Marketingzweck ausdrücklich zustimmt.

Im Detail

Nach der DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erfolgen. Das bedeutet, die Checkbox darf nicht vorausgewählt sein und keine voneinander unabhängigen Zwecke bündeln. Jede einzelne Tätigkeit – etwa der Newsletter-Empfang gegenüber der Datenweitergabe an einen Partner – sollte eine eigene, klar formulierte Checkbox haben, damit der Besucher genau versteht, wozu er zustimmt. Die getroffene Auswahl, ein Zeitstempel und der angezeigte Text sollten als Nachweis einer gültigen Einwilligung gespeichert werden.

Ein häufiger Fehler ist es, das Absenden von der Marketing-Einwilligung abhängig zu machen, was das Kriterium der Freiwilligkeit verletzt. Im Quiz-Funnel benötigen Sie die E-Mail meist, um Ergebnisse auszuliefern, müssen diese betriebliche Nutzung aber von der optionalen Marketing-Einwilligung trennen. Bleibt die Checkbox optional und sind die Ergebnisse nur an die erforderliche Verarbeitung gebunden, bleiben Sie konform und bauen dennoch eine Liste aus wirklich einwilligungsbereiten Teilnehmern auf.

Beispiel aus der Praxis

Ein europäisches E-Learning-Unternehmen ergänzt seine Startseite um ein Pivix-'Kompetenzlücken-Assessment'. Das Formular zeigt zwei separate, nicht vorausgewählte Checkboxen: eine für den Ergebnisversand und eine für wöchentliche Kurstipps. Die Datenschutzbeauftragte prüft die Formulierungen, und die Auswertung zeigt, dass 64 % der Teilnehmer die Marketing-Box freiwillig ankreuzen – so entsteht im ersten Monat eine saubere, eingewilligte Liste von 1.900 Leads.

Häufig gestellte Fragen

Darf eine DSGVO-Einwilligungs-Checkbox vorausgewählt sein?

Nein. Die DSGVO verlangt eine eindeutige bestätigende Handlung, daher gelten vorausgewählte Boxen nicht als gültige Einwilligung. Der Besucher muss die Box selbst aktiv anklicken.

Brauche ich separate Checkboxen für verschiedene Zwecke?

Ja, die Einwilligung muss spezifisch sein, daher ist das Bündeln unabhängiger Zwecke in einer Checkbox unzulässig. Nutzen Sie für jede eigenständige Verarbeitung eine eigene, klar formulierte Checkbox.

Darf ich Marketing-Einwilligung für den Zugriff auf Quiz-Ergebnisse verlangen?

Nein. Den Zugriff von der Marketing-Einwilligung abhängig zu machen, verletzt das Kriterium der Freiwilligkeit. Koppeln Sie Ergebnisse nur an die Verarbeitung, die zur Auslieferung wirklich nötig ist.

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